Darf man seinen eigenen Bürostuhl ins Büro mitbringen?
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Darf man seinen eigenen Bürostuhl ins Büro mitbringen?
Bei Arbeitnehmern hilft dafür ein Blick in die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im § 5 Abs. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen hat, dass Arbeitnehmer nur die ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel verwenden dürfen bzw. deren Verwendung der Arbeitgeber ausdrücklich gestattet hat.
Daraus folgt, dass ein Arbeitnehmer seinen eigenen Bürostuhl mitbringen darf, wenn der Arbeitgeber ihm das erlaubt. Das wird er in aller Regel allerdings nicht tun, denn § 3 BetrSichV verpflichtet ihn, bevor er die Verwendung von Arbeitsmitteln erlaubt, mögliche auftretende Gefährdungen durch diese, entweder selbst zu beurteilen oder durch fachkundige Personen beurteilen zu lassen (Gefährdungsbeurteilung).
Dazu zählt insbesondere auch die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln, einschließlich ihrer ergonomischen und altersgerechten Gestaltung. Diesen Aufwand wird ein Arbeitgeber eher nicht auf sich nehmen wollen. Das heißt, in den meisten Fällen wird das Mitbringen des eigenen Bürostuhls nicht möglich sein, sodass der Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber bereitgestellten Bürostuhl verwenden muss.
Was aber tun, wenn der zur Verfügung gestellte Bürostuhl anhaltende gesundheitliche Probleme verursacht?
Für Gesundheitsprobleme durch sitzende Tätigkeiten gibt es mehrere mögliche Ursachen:
- Der Arbeitnehmer hat den vom Arbeitgeber bereitgestellten Bürostuhl nicht richtig eingestellt
- Der Arbeitnehmer hat eine falsche Sitzhaltung
- Der Arbeitgeber hat veraltete, unergonomische Büromöbel
Fall Nr. 1 und 2 wird in der Praxis häufiger vorkommen. Moderne Bürostühle verfügen über eine Vielzahl von Hebeln, um ergonomische Einstellungen vorzunehmen. Von der verstellbaren Sitzhöhe, über verstellbare Rückenlehnen, verstellbaren Neigungsgrad, bis hin zu verstellbaren Armlehnen, gibt es eine breite Palette von Einstellungsmöglichkeiten.
Da kann es leicht zu Fehleinstellungen kommen. Nur wenn z. B. Sitzhöhe und Neigungswinkel genau stimmen, lassen sich Belastungen der Wirbelsäule, der Bandscheiben und der Muskulatur vermeiden. Auch richtiges Sitzen will gelernt sein.
Ständiges ruhiges Sitzen, egal ob in krummer oder gerader Haltung, schädigt auf Dauer die Bandscheiben. Die beste Maßnahme, um dies zu vermeiden ist, sich so häufig wie möglich am Arbeitsplatz zu bewegen. Der Arbeitgeber sollte daher Vorsorge treffen und vermeiden, dass es überhaupt erst zu einer Schädigung kommt, indem er seine Mitarbeiter in die richtige Bedienung und Einstellung der Bürostühle, sowie in die richtige Sitzhaltung am Schreibtisch einweist oder einweisen lässt.
Fall Nr. 2 ist schon wesentlich differenzierter zu betrachten. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber dazu, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeiter zu treffen und diese zu wahren.
Diese Fürsorgepflicht schließt auch mit ein, dass er geeignete ergonomische Büromöbel zur Verfügung stellt, da nur so der Rücken bei langem Sitzen entlastet wird und damit möglichen gesundheitlichen Schäden vorgebeugt werden kann.
Nach geltendem Recht reichen aber bereits Standardmodelle ergonomischer Bürostühle aus, um den rechtlichen Pflichten gerecht zu werden. Die ergonomischen Anforderungen an einen Bürostuhl sind in diversen DIN Normen sowie der Arbeitsstättenverordnung vorgegeben.
Danach gilt, dass der Arbeitgeber mindestens Bürostühle bereitzustellen hat, die dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das sind GS-geprüfte, bzw. Bürostühle mit GS-Zeichen. GS-geprüfte Bürostühle entsprechen den gültigen Normen.
Es besteht aber kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Spezialstühle, welche mehr Komfort oder weitere Einstellungsmöglichkeiten bieten. Außerdem haben Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf einen ergonomischen Bürostuhl, wenn ein Großteil seiner Arbeitszeit aus einer sitzenden Tätigkeit besteht. Müssen Arbeitnehmer bei ihrer Arbeitstätigkeit hingegen nur unregelmäßig oder sporadisch sitzen, besteht kein zwingender Anspruch auf einen ergonomischen Bürostuhl.
Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer wenn ihm auch ein ergonomischer Bürostuhl gesundheitliche Probleme verursacht?
Gehen die Ansprüche des Arbeitnehmers aus gesundheitlichen Gründen über das gewöhnliche Standardmodell eines ergonomischen Bürostuhls hinaus, gibt es verschiedene Anlaufstellen, um das Problem zu lösen:
- Arbeitgeber: Viele Arbeitgeber sind von sich aus bereit, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren und eventuelle Mehrkosten für medizinisch notwendiges Mobiliar (z. B. einen orthopädischen Bürostuhl) zu übernehmen. Oftmals reicht bereits ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten aus, um diesen z. B. auf ein bestehendes Rückenproblem aufmerksam zu machen und zu bitten geeignetes Mobiliar zu erwerben und aufzustellen. Weigert sich der Arbeitgeber, der Bitte Folge zu leisten, kann der Arbeitnehmer bei verschiedenen Funktionären oder zuständigen Organisationen Hilfe suchen. Dazu zählen Betriebsräte, Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sowie auch Berufsgenossenschaften, gesetzliche Unfallkassen und Krankenkassen. Führt die Kontaktaufnahme mit einer dieser Stellen nicht zum gewünschten Erfolg, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Verfügt der Arbeitnehmer bereits privat über einen für seine gesundheitlichen Probleme geeigneten Bürostuhl, kann er seinen Arbeitgeber auch fragen, ob er diesen an seinem Arbeitsplatz verwenden darf. Stimmt der Arbeitgeber zu, ist das Problem gelöst. Untersagt der Arbeitgeber jedoch generell das Mitbringen eigener Bürostühle und ist auch nicht bereit einen benötigten ergonomischen Spezialstuhl auf eigene Kosten zu beschaffen, sind andere Kostenträger gefragt.
- Krankenkasse: Mittlerweile haben auch die Krankenkassen erkannt, dass bei bestimmten medizinisch bedingten körperlichen Einschränkungen, wie zum Beispiel dem Hohlkreuz, Skoliose oder einem Bandscheibenvorfall, ein orthopädischer Bürostuhl solche gesundheitlichen Behinderungen ausgleichen oder mildern kann. Ein orthopädischer Bürostuhl ist auf jeden Fall kostengünstiger als aufwendige Behandlungen oder Reha-Maßnahmen. Krankenkassen bezuschussen bis zu 435 Euro einen solchen orthopädischen Bürostuhl, wenn der Antrag mit einer medizinischen Notwendigkeit begründet wird. Dazu wird ein Attest des Orthopäden oder des Arztes benötigt, der den Antragsteller behandelt. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass ein orthopädischer Bürostuhl benötigt wird, damit der Antragsteller seiner beruflichen Tätigkeit weiterhin nachgehen kann.
- Rentenversicherungsträger: Damit ein Antrag auf Zurverfügungstellung bzw. Bezuschussung eines orthopädischen Bürostuhls durch die DRV (Deutsche Rentenversicherung) oder LVA (Landesversicherungsanstalt) erfolgreich ist, sind mehrere Voraussetzungen zwingend zu erfüllen:
- Vollendung des 28. Lebensjahr
- Mindestens 180 Beitragsmonate (15 Jahre) beim Rententräger LVA oder DRV
- Ärztliches Attest oder Abschlussbericht eines Krankenhauses
Sind weniger als 180 Beitragsmonate eingezahlt, kann der Antrag auch beim Rehateam des zuständigen Arbeitsamtes gestellt werden.
Fazit zum Bürostuhl am Arbeitsplatz
Gesunde Mitarbeiter sind die Basis eines funktionierenden Unternehmens. Leider verbringt die Mehrzahl der Menschen mit einer Bürotätigkeit heutzutage fast den ganzen Tag am Schreibtisch, mit schädlichen Folgen für Rücken und Gelenke.
Insbesondere Rückenbeschwerden sind eine Zivilisationskrankheit geworden. Sicher kann ein ergonomischer oder orthopädischer Bürostuhl dazu beitragen, solche körperlichen Beschwerden zu lindern oder auszugleichen, doch das ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Um dauerhaft gesund zu bleiben, muss man auch selbst etwas tun. Ausgleichssport und gesunde Ernährung sind genauso wichtig, wie ausreichende Ruhezeiten und wechselnde Arbeitshaltung bei der Arbeit.
Bei vorwiegend sitzenden Tätigkeiten sollte man zum Beispiel öfter einmal aufstehen. Bewegung am Arbeitsplatz ist gelebte Prävention gegen eine Verkümmerung des passiven Bewegungsapparates. Immer mehr erfolgreiche Unternehmen führen daher regelmäßige Bewegungspausen ein. Diese Möglichkeiten sollte jeder Mitarbeiter auch nutzen.
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